1. Vertragsgegenstand
Florian Weber Internetdienstleistungen, im folgenden Forward Up genannt, erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, kurz SEO und/oder Suchmaschinenmarketing, kurz SEM. Ziel ist hierbei, den Internetauftritt des Kunden möglichst prominent in den Suchresultaten bzw. Anzeigenblöcken der Suchmaschinen zu platzieren und auf diesem Wege qualifizierte Besucher auf den Internetauftritt des Kunden zu leiten. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich unter 3.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden erfordern immer eine schriftliche, fernmündliche oder auch elektronische Bestätigung durch Forward Up.
2.2 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.3 Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
3.1.1 Forward Up optimiert den/die Internetauftritte des Kunden mit der Zielsetzung einer verbesserten Positionierung des/der Internetauftritte in den Suchergebnisseiten wichtiger Suchmaschinen, während der Vertragslaufzeit. Für die Auswahl der Schlüsselbegriffe, auch Keywords genannt, auf die optimiert werden soll, ist der Kunde verantwortlich. Forward Up unterbreitet hierzu nach Recherche der für die Zielgruppe relevanten Suchbegriffe Vorschläge. Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde Forward Up über Zielgruppe und wichtige Kundengruppen seines Internetauftritts informiert. Forward Up liefert detaillierte Aufgabenlisten die die für eine positive Beeinflussung der Positionierung in den Suchergebnisseiten nötigen Änderungen des Internetauftritts des Kunden enthalten. Für die Umsetzung dieser Vorgaben ist der Kunde selbst bzw. ein vom Kunden zu beauftragender Dritter verantwortlich. Eine Überprüfung ob vom Kunden erstellte Inhalte gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind erfolgt nicht.
3.1.2 Die von Forward Up vorgenommene Auswahl der Suchdienste kann sich hierbei je nach den Gegebenheiten am Markt ändern, besonders dann wenn sich die Relevanz und Popularität bestimmter Suchmaschinen verändert, besser im Markt positionierte Suchmaschinen angeboten werden oder Suchmaschinen Ranking-Dienstleistungen selbst oder durch Dritte wahrgenommen werden.
3.1.3 Forward Up trägt Hyperlinks zu den Internetseiten des Kunden auf Webseiten Dritter ein bzw. tritt im eigenen Namen an Dritte heran (Outreach), mit dem Ziel einer Einbindung eines Links zu den Kundenseiten. Die hierzu nötigen Linktexte, Content/Inhalte und Beschreibungen werden innerhalb festgelegter Budgetgrenzen des Kunden von Forward Up oder Dritten im eigenen Ermessen erstellt. Die Zusammensetzung der Links/Art der Links richtet sich, soweit nicht schriftlich mit dem Kunden festgelegt, nach dem fachlichen Ermessen von Forward Up. Sollte der Kunde eine Eintragung seines Internetauftritts bzw. eine Einbindung von Hyperlinks zu einzelnen Seiten seines Internetauftritts bei kostenpflichtigen Diensten wünschen, werden diese Kosten soweit nicht schriftlich anders vereinbart an den Kunden weitergereicht.
3.1.4 Forward Up ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand bestrebt, die Positionierung des/der Internetauftritte des Kunden während der Vertragslaufzeit kontinuierlich zu verbessern. Eine Garantie für bestimmte Positionierungen in bestimmten Suchmaschinen zu bestimmten Suchbegriffen kann nicht gegeben werden und ist nicht Teil der Leistungen.
3.1.5 Forward Up nutzt für die Umsetzung der im Vertrag bestimmten Leistungen gegebenenfalls, nach eigenem Ermessen, die Hilfe von Dritten und Fremddienstleistern. Diesen werden lediglich die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme nötige Daten des Kunden zur Verfügung gestellt, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung oder Genehmigung des Kunden bedarf.
3.1.6 Forward Up kann benachbarte, ähnliche oder auch gleiche Suchbegriffe verschiedener Kunden betreuen, eine Exklusivität bestimmter Suchbegriffe wird nicht zugesichert. Hierbei wird keinem Kunden der Vorrang vor anderen Kunden gewährt, sondern für jeden Kunden unter den relevanten Suchbegriffen optimiert.
3.1.7 Der Kunde gewährt Forward Up das Recht, seinen Firmennamen und Firmenlogo im Rahmen einer Referenznennung dauerhaft für eigene Werbung zu nutzen, soweit der Kunde nicht vor Auftragserteilung explizit äußert, daß er dies nicht will.
3.1.8 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inhalte seiner Internetseiten den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und weder sittenwidrig noch gesetzwidrig sind.
3.2 Suchmaschinenmarketing (SEM)
3.2.1 Forward Up optimiert, betreut und/oder erstellt online Werbekampagnen des Kunden bei Google Adwords und/oder Bing/Microsoft Adcenter mit der Zielsetzung der Generierung von zielgerichteten Besuchern für den Internetauftritt/die Internetauftritte des Kunden während der Vertragslaufzeit. Für die Auswahl der Schlüsselbegriffe, auch Keywords genannt, auf die geboten werden soll, ist der Kunde verantwortlich. Forward Up unterbreitet hierzu nach Recherche der für die Zielgruppe relevanten Suchbegriffe Vorschläge. Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde Forward Up über Zielgruppe and wichtige Kundengruppen seines Internetauftritts informiert. Forward Up betreut hierbei den/die Account(s) des Kunden beim jeweiligen Anbieter direkt oder über einen Kundenmanager Account. Hierfür ist Forward Up gegebenenfalls Zugang zu den Accounts einzurichten bzw. zu gewähren.
3.2.2 Forward Up nutzt für die Umsetzung der im Vertrag bestimmten Leistungen gegebenenfalls die Hilfe von Dritten und Fremddienstleistern. Diesen werden lediglich die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme nötige Daten des Kunden zur Verfügung gestellt, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung oder Genehmigung des Kunden bedarf. Insbesondere betrifft dies Google Inc., Google Ireland Ltd., Microsoft Corporation und die Yahoo! Deutschland GmbH.
3.2.3 Der Kunde räumt Forward Up das Recht ein, seinen Firmennamen, Markennamen und Firmenlogos für die in Auftrag gegebenen Webekampagnen zu nutzen. Soweit gegenüber Google und Yahoo ein Nachweis zur Berechtigung der Nutzung des Firmennamen, der Markennamen oder Firmenlogos des Kunden zu erbringen ist, hat der Kunde nach Rücksprache mit Forward Up die erforderlichen Dokumente und Nachweise auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, beispielweise Auszüge aus dem Markenregister.
3.2.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inhalte der in den Werbekampagnen verlinkten Internetseiten den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Zielländer der Kampagnen entsprechen und weder sittenwidrig noch gesetzwidrig sind.
3.2.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gebuchten Suchbegriffe und durch Ausschlusslisten nicht erfasste Suchbegriffe bei Buchung von weitgehend passenden Suchbegriffen, sowie die Anzeigentexte, nicht die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Markenrechte, Namenrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte.
3.2.6 Forward Up kann benachbarte, ähnliche oder auch gleiche Suchbegriffe verschiedener Kunden betreuen, eine Exklusivität bestimmter Suchbegriffe wird nicht zugesichert. Hierbei wird keinem Kunden der Vorrang vor anderen Kunden gewährt, sondern für jeden Kunden unter den relevanten Suchbegriffen geboten.
3.2.7 Der Kunde gewährt Forward Up das Recht, seinen Firmennamen und Firmenlogo im Rahmen einer Referenznennung für eigene Werbung zu nutzen, solange der Kunde nicht vor Auftragserteilung explizit äußert, daß es dies nicht will.
3.2.8 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inhalte seiner Internetseiten den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und weder sittenwidrig noch gesetzwidrig sind.
4. Gewährleistung und Garantie
4.1 Forward Up übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluß gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können, umgesetzt werden und im wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
4.2 Forward Up verlinkt den/die Internetauftritte des Kunden entsprechend der Leistungsbeschreibung, eine Aufnahme in den Index von Suchmaschinen oder eine Positionierung in der angestrebten Art und Weise kann aber nicht garantiert werden und unterliegt nicht dem Einfluß von Forward Up.
4.3 Forward Up garantiert und gewährleistet nicht, dass die Leistungen oder Bereitstellungen Dritter stets unterbrechungsfrei, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
4.4 Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Forward Up liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten, Änderungen des Algorithmus von Suchmaschinen usw. resultiert.
4.6 Erfolgt seitens des Suchmaschinenbetreibers die Löschung des/der Internetauftritte des Kunden aus den Suchergebnisseiten oder Verschlechterung der Positionierung in den Suchergebnisseiten kann Forward Up keine Gewährleistung und/oder Verpflichtung zur Nachbesserung oder Wiederherstellung des alten Zustands angelastet werden. Forward Up arbeitet nach bestem Wissen und Kenntnisstand mit aus fachlicher Sicht bewährten Methoden und Maßnahmen zur Verbesserung der Positionierung in den Suchergebnisseiten. Eine Garantie oder Gewährleistung für eine Konformität der von Forward Up vorgenommenen Maßnahmen und Methoden mit den Richtlinien der Suchmaschinen besteht aber nicht.
4.7 Eine Nachweispflicht für Mängel der Leistungen von Forward Up obliegt dem Kunden. Die Mängel sind Forward Up schriftlich mit Nennung einer Begründung und einer eindeutigen Beschreibung aus der hervorgeht dass die Mängel zweifelsfrei auf Leistungen von Forward Up beruhen, vorzulegen. Forward Up wird das Recht eingeräumt, Gewährleistung durch Nachbesserung zu erbringen und den Mangel oder die Mängel in bis zu 3 Versuchen zu beseitigen. Die Art der Nachbesserung und Vorgehensweise hierbei obliegt Forward Up.
4.8 Sollte die Nachbesserung auch nach dem 3. Versuch fehlgeschlagen sein, hat der Kunde das Recht den Vertrag mit Forward Up zu kündigen.
4.9 Erweiterte Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
5.1 Forward Up stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse der von ihr im Rahmen der Optimierung erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind. Forward Up erteilt dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, das nach Beendigung des Vertrages wieder an Forward Up zurückfällt.
6. Preise, Zahlungen und Fälligkeit
6.1 Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. die individuelle Angebotsabsprache. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung auf Rechnung mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6.2 Forward Up behält sich das Recht vor, Anzahlungen in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten brutto Vertragssumme unmittelbar nach Auftragserteilung zu erheben.
6.3 Wiederkehrende monatliche Zahlungen werden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, jeweils am Monatsende in Rechnung gestellt.
6.4 Ist der Kunde insgesamt mit zwei monatlichen Zahlungen im Verzug werden alle für die gesamte Laufzeit des Vertrages vereinbarten Kosten und Gebühren auf einmal fällig.
6.5 Für Leistungen, die Forward Up nicht am derzeitigen Geschäftssitz in Starnberg erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit 0,50 € pro Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Flüge und Hotelkosten nach Aufwand, Verpflegung nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet. Wegezeiten werden mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
6.6 Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.
6.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach ist Forward Up berechtigt ohne besondere vorherige Ankündigungen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen auszusetzen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Forward Up vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des vollen offenen Betrages nicht auszuführen. Forward Up kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen, eine Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt davon unberührt.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Die Leistung Erstanalyse ist einmalig und geht nicht automatisch in einen Vertrag mit monatlichen Zahlungen über.
7.2 Der Vertrag für die Leistungen Suchmaschinenoptimierung und/oder Suchmaschinenmarketing wird jeweils individuell festgelegt. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
7.3 Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Forward Up liegen unter anderem dann vor, wenn:
– der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet.
– Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird.
– der Kunde die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf seinen Internetseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, wie etwa die Geheimhaltungspflicht verstößt.
– Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
8. Verantwortlichkeit und Freistellung
8.1 Forward Up prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten und gebuchten Begriffe, sowie die Inhalte seines/seiner Internetauftritte(s) verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
8.2 Forward Up behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder nach eigenem Ermessen gegen die guten Sitten oder die Geschäftsprinzipien von Forward Up verstoßen.
8.3 Der Kunde stellt Forward Up hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
8.4 Forward Up ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Internetseiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen und sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Forward Up von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
9. Mitwirkung
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Forward Up die vertraglichen Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Forward Up unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Forward Up auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Forward Up vorliegen, kann Forward Up den Aufwand in Rechnung stellen.
9.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Forward Up von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die nur durch den Auftraggeber erfolgen können oder nur unter Mitwirkung des Auftraggebers umsetzbar sind.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Forward Up haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Forward Up leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in Höhe des Auftragswertes. Ansprüche hinsichtlich Vermögensschäden und/oder sonstiger Aufwendungen gelten als nicht vereinbart.
10. 3 Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Forward Up die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne Verschulden von Forward Up nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
10. 4 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.5 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Forward Up nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Forward Up oder im Auftrag von Forward Up handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlußbestimmungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11.2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Forward Up und dem Kunden gelten ausschließlich Bedingungen des zu Grunde liegenden Vertrages und seiner ergänzenden Anlagen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ebenso kann auf Grund von bereits erfolgten Lieferungen von Leistungen keine Anerkennung der Bedingungen des Auftraggebers abgeleitet werden.
11.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
11. 4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Starnberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 17.06.2011